Hallo,
nachdem ich am 05.09.2011 die E-Mail mit der Preiserhöhung von Kabel BW bekommen habe (
http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/downl ... =600421461), habe ich beschlossen, von dem dort angegebenen Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Am selben Tag setzte ich eine entsprechende E-Mal auf, am 15.09.2011 kam die Rückantwort von Kabel-BW, dies doch bitte in Papierform nochmals zu schicken, was ich wiederum am selben Tag erledigte.
Daraufhin folgte zunächst der allbekannte Rückholversuch durch Anrufe, dann erhielt ich heute die lang ersehnte Kündigungsbestätigung. Kündigung fristgerecht zum 01.11.2011, sehr gut.
Folgender Absatz ließ mich jedoch stutzen:

Wenn ich das recht interpretiere, denkt Kabel, ich wöllte umziehen und stellt mir somit die Abschlagszahlung in Rechnung?
Dabei hatte ich im Kündigungsschreiben ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen...
Oder fällt das tatsächlich an?
Und, um weitere sinnfreie Verzögerungen zu vermeiden, wie soll ich nun vorgehen?
Danke im Voraus!