NetCologne muss zukünftig dafür sorgen, dass es keine Ungleichbehandlung bei den eingespeisten Sendern bezüglich der Entgelte gibt.
"Im Zuge der Einführung ihres neuen Geschäftsmodells hatte die NetCologne GmbH die zwischen ihr und Rundfunkveranstaltern bestehenden Einspeiseverträge seit 2015 sukzessive auf neue Verträge umgestellt. Dadurch hatte sich die Situation ergeben, dass einige Sender für die Verbreitung ihrer Programme bereits bezahlen mussten und andere nicht. [...]Laut Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist es unzulässig, gleichartige Programmanbieter ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln. Die Tatsache, dass es dem Plattformanbieter aufgrund der Marktstellung einzelner Sender oder Sendergruppen nicht gelingt, bei allen Sendern gleichzeitig das neue Modell durchzusetzen, ist nach Ansicht der ZAK als Rechtfertigung nicht geeignet."
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