Chris hat geschrieben:
...
Kabel BW ist es aber verboten, da sie Einspeisegebühren verlangen und die Bundesnetz Agentur sofort dagegen vorgehen würde.
Net Cologne kann das machen, weil man nie Einspeisegebühren verlangt hat und mit der Einspeisung niemand diskriminiert...
Bei allem Respekt, dass kann so nicht stehen bleiben!
Kabel BW ist es nicht verboten zb SWR HD weiterzuverbreiten!!!
Die Bundesnetz Agentur hat damit doch nichts zu tun. Der Kabelmarkt ist doch auch nicht reguliert?
Die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten haben bis 31.12.2012 noch
gültige Einspeiseverträge für ALLE Sender von ARD und ZDF.
SWR HD zb ist auch
kein neuer Sender sondern lediglich das gleiche Programm in einem anderen Sendeformat!
Dieses könnte als Übergang im Rahmen der bestehenden Verträge mit ein bischen gutem Willen eingespeist werden.
Aber nein Kabel-BW will dafür ja nochmal extra Kohle von den Sendeanstalten sehen.
Auf der anderen Seite werden viele andere Sender zb.
Tunis1 oder
TV Chile "
mutmaßlich" ohne Einspeisevertrag als BONUS verbreitet.
Wo bleibt da dann die angebliche "Bundesnetz-Agentur-Polizei"???
Spannend wird auch die Frage, auf welcher Grundlage ab 01.01.2013 die re-anlogen öffentlich rechtlichen Sender eingespeist werden. Denn für diese gibt es dann tatsächlich keine Einspeiseverträge mehr, und die Programmanbieter (ARD/ZDF) wünschen ausdrücklich auch KEINE analoge Weiterverbreitung.
Kabel BW genügt dem Must-Carry durch einfache digitale Weiterverbreitung.
Nach deiner Argumentation fliegen die anlogen Programmversionen also Anfang 2013 aus dem Kabel? *Träum*