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BeitragVerfasst: Fr 18. Mai 2012, 12:54 
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Auszug aus Kabel Deutschland AGB

Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, kann
Kabel Deutschland die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für
File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 kbit/s für den Downstream
begrenzen. Alle anderen Anwendungen (Internet surfen, Social Networks, E-Mails, Video-Streaming,
Video on Demand, Chat etc.) sind davon zu keiner Zeit betroffen und bleiben unverändert nutzbar

http://imageshack.us/photo/my-images/28/q2uq9zxv.jpg/

AGB = http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... elefon.pdf


Zuletzt geändert von Area51 am Fr 18. Mai 2012, 13:06, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Fr 18. Mai 2012, 13:02 
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Ich weise nochmals drauf hin das Posts die ohne Coments / Text / Zitate gepostet werden künftig ohne Warnung gelöscht werden

Somit: wenn ihr einen Link postet immer einen kurzen Coment dazu worum es geht oder zumindest ein kurzes Zittat aus der Newsmeldung
auf die Ihr verweist. Bei Newsmeldungen bitte auch immer mit Angabe der Quelle.

Bitte beachten: Posts nur mit Links ohne Coments / Zitate der Meldung

Thomas

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BeitragVerfasst: Fr 18. Mai 2012, 13:05 
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BeitragVerfasst: Fr 18. Mai 2012, 13:07 
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Klasse so solls sein - erspart uns Mods Arbeit und fürs Forum rechtliche Probleme - thx für dein Verständnis

Thomas

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BeitragVerfasst: Fr 18. Mai 2012, 13:10 
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Schön von Kabel Deutschland, die machen alles um ins Internet Steinzeitalter mit begrenzten Volumen zurück zu kommen. Da bin ich froh das Kabel BW sowas nicht macht.

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BeitragVerfasst: Fr 18. Mai 2012, 14:46 
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man bereitet sich auf das ACTA Zeitalter vor ;)........ bin gespannt

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BeitragVerfasst: Fr 18. Mai 2012, 15:01 
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Nein, KDG hat massive Probleme mit Überlastungen. Statt Ausbau wird gedrosselt...


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BeitragVerfasst: Fr 18. Mai 2012, 15:24 
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Dragon hat geschrieben:
Nein, KDG hat massive Probleme mit Überlastungen. Statt Ausbau wird gedrosselt...


genau dass ist der punkt ;) hoffe wir bei kabelbw kriegen den ausbau weil bei stoßzeiten es bei kabelbw aktuell auch sehr eng ist und nicht volle 100 mbit für den endkunden erreicht werden...

bei kabel deutschland heufen sich ja schon seit monaten beschwerden über die bandbreite und nun sehen die beteiligten wohl keinen anderen ausweg als die drosselung


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BeitragVerfasst: Fr 18. Mai 2012, 15:27 
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Schön das "§6.1 Pflichten des Kunden" nichts mit einer Drosselung, wie es bei der KDG der Fall ist, zu tun hat aber Hauptsache den postcounter um ein Zähler hoch gebracht.

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BeitragVerfasst: Fr 18. Mai 2012, 16:10 
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Wie ich sehe, verstehst du nicht um was es in der Passage §6.1 geht.

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BeitragVerfasst: Mo 21. Mai 2012, 09:17 
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@w00pw00p: Dann erkläre du doch bitte deine Ansicht des Paragraphen! :07:

Ich schreibe mal das Wesentliche ab, was Kabel BW in diesem Abschnitt publiziert:

Zitat:
6.1 Die von Kabel BW bereitgestellten Internet- und Telefonanschlüsse (Ausnahme "CleverPro") sind grundsätzlich für die private Nutzung vorgesehen. Von diesem Leitbild abweichende Nutzungsformen sind daher unzulässig. Somit ist der Betrieb eines für die Öffentlichkeit zugänglichen oder gewerblich genutzten Servers am Internetanschluss seitens des Kunden sowie die Nutzung der von Kabel BW gewährten Internet- und Telefonanschlüsse zum Zwecke der gewerblichen Bereitstellung ... durch den Kunden an Dritte ... nicht zulässig. Ein schuldhafter Verstoß hiergegen berechtigt Kabel BW zur fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall behält sich Kabel BW die Geltendmachung von Ersatzansprüchen in Höhe der tatsächlich angefallenen Verbindungskosten ausdrücklich vor.

Ich verstehe den Absatz 6.1 so, dass zum Bsp. ein anonymes Netzwerk wie Thor nicht mit einem Kabel BW Internetanschluß betrieben werden darf. Oder liege ich da falsch? Wenn ich das nicht "gewerblich" betreibe, sondern als Idealist...

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BeitragVerfasst: Mo 21. Mai 2012, 13:38 
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Wie will den KD erkennen, ob hier Filesharing betrieben wird? Und Video-on-Demand ist doch nur eine Sonderform als Videostreaming.... :10:


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BeitragVerfasst: Mo 21. Mai 2012, 13:53 
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Ich erwähne hier nur mal DEEP PACKET INSPECTION - anhand dieser und der Ports können die Provider sehr wohl feststellen welche Dienste über Ihre Verbindungen laufen - wenn verschlüsselt zwar nicht welche Dateien geladen werden aber welcher Dienst läuft also z.B. Filesharing wie E-MULE - das kann festgestellt werden.

Thomas

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BeitragVerfasst: Mo 21. Mai 2012, 14:06 
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Sorry, diese Diskusion verstehe ich nicht!

Also,
1. vom Grunde her ist Filesharing erlaubt, solange man nichts illegales damit anstellt!
2. Es ist nicht erlaubt einen Server aufzustellen, der öffentlich zugänglich ist, wie z.B. ein Webserver, Fileserver, Streams,....
3. Erlaubt (oder auch gedultet) sind Server, die für die private Nutzung, z.B. Bilder archivieren, verwendet werden. Allerdings dürfen diese nur privat zugänglich sein (meist per Passwortschutz).

Sowas steht da eigentlich in den AGB's und mehr kann ich daraus nicht lesen.

Gruß, Satyria

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Internet: Glasfaser Quix


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BeitragVerfasst: Mo 21. Mai 2012, 14:12 
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Meine Meinung: Wer einen Kommerziellen Server betreiben will der nimmt schon aus Kapazitätsgründen keine KBW Leitung denn der UL reicht dazu nicht aus. Ich meine aber mal gelesen zu haben, das der Server Betrieb bei den Geschäftskundentarifen sehr wohl erlaubt ist. Private Server wird KBW so denke ich nur dann verfolgen, wenn diese den Netzbetrieb gefährden ( Überlastung / Illegale Inhalte etc.) Das ist aber ausdrücklich Spekulation meinerseits.

Thomas

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