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BeitragVerfasst: Mi 7. Nov 2012, 01:19 
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Fortgeschritte/r
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Pollux hat geschrieben:
mannem22 hat geschrieben:
Nicht der eine Euro Mehrkosten ist die eigentliche Ursache sondern das Fehlen der ÖR HD Programme und der völlig einseitige Ausbau von Pay TV.


Belege für diese Behauptung?.........

Als es sich abgezeichnet hat, dass es wohl noch eine kleine Ewigkeit dauert bis die ÖR in HD bei KabelBW zu sehen sein werden, haben sich im Laufe dieses Sommers drei Leute aus meinem Bekanntenkreis SAT-Schüsseln montieren lassen. Die Preiserhöhung war die beste Möglichkeit, per Sonderkündigungsrecht bei KabelBW zu kündigen.

Ich werde bei meinem Hausumbau nächstes Jahr wegen der höheren Senderanzahl der ÖR in HD und vor allem auch bei Sky, ebenfalls eine Sat-Schüssel montieren lassen.
Da eh umfangreiche Arbeiten anstehen würden um das Kabelnetz im Haus zu erweitern, werde ich nach Rücksprache mit einem TV-Fachhändler gestern, abwägen der entstehenden Kosten und Amortisation zukünftig auch auf SAT-Empfang setzen.


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BeitragVerfasst: Mi 7. Nov 2012, 10:24 
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Kabelspezialist
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Bei mir endet der Kabelvertrag am 31.12.
Wenn nicht so schlechtes Wetter wäre, wäre meine Satanlage schon installiert.
Und das liegt sicher nicht daran, ob ich 16,45 oder 17,xx (bei jährlicher Zahlung) zahlen muss.
Die Unsicherheit wegen den Öffentlich Rechtlichen geht mir auf die Nerven


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BeitragVerfasst: Mi 7. Nov 2012, 18:54 
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Kabelspezialist
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Endlich :05:
Leute im Forum die die selbe Meinung haben wie ich.
Dem Großteil ist einfach scheißegal warum die ÖR in HD nicht eingespeist werden.
Und auch wen manche über die Qualität der ÖR meckern, vorallem Einsfestival und SWR haben in HD meiner Meinung nach ein super Bild.
(Allerdings ist über Sat auch nicht alles Gold. Z. B. DMAX kann man vergessen. Und auch einen Haufen Mein-TV-Sender gibt es über Sat nicht.)

_________________
Was man müsste: http://de.kingofsat.net/pos-19.2E.php
Was man könnte: http://de.kingofsat.net/pos-28.2E.php
Was man hat: Kabel BW!

Wo ist der gefällt mir nicht Button?
------
Neu! Zahlen sie noch mehr Geld für noch weniger Inhalt!


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BeitragVerfasst: Mi 7. Nov 2012, 22:46 
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Fortgeschritte/r
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Registriert: Mo 30. Apr 2012, 21:17
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RTL_Hasser hat geschrieben:
Endlich :05:
Leute im Forum die die selbe Meinung haben wie ich.
Dem Großteil ist einfach scheißegal warum die ÖR in HD nicht eingespeist werden.
Und auch wen manche über die Qualität der ÖR meckern, vorallem Einsfestival und SWR haben in HD meiner Meinung nach ein super Bild.
(Allerdings ist über Sat auch nicht alles Gold. Z. B. DMAX kann man vergessen. Und auch einen Haufen Mein-TV-Sender gibt es über Sat nicht.)


Dafür gibt es für Sky-Kunden über Sat-Empfang bereits im billigsten Paket Sky Welt, wiederum eine Menge zusätzliche Sender für die man als Kabelkunde bei KabelBW nochmal extra zahlen darf. Da wären z.b AXN SD und HD, Kinowelt, ESPN, Eurosport2, nicktoons usw.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe sind es 17 oder 18 zusätzliche Sender die über Sky nur für Sat-Kunden angeboten werden.


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BeitragVerfasst: Mo 19. Nov 2012, 11:08 
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Newbee
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Hyllie hat geschrieben:
Meine Meinung ist:
Durch die neuen Flat-Screens werden viele Zuschauer erstmals mit HD-TV konfrontiert.
Wenn sie sich dann in die Materie einarbeiten, stellen sie fest,daß ARD,ZDF,Servus TV und ein Shopping-Kanal die einzigen HD-Kanäle sind,die frei empfangbar sind,sofern sie am Kabel hängen.
Für alle anderen HD-Kanäle muß schön bezahlt werden.
Wenn man nun weiter forscht kommt man auf weitere freie öffentlich rechtliche Hd-Programme (3.Programme,ARTE HD,KIKA HD).
Nur werden ihnen diese Sender von UMKBW vorenthalten.
...
Mir ging nur darum mal zu zeigen wie Otto Normalverbraucher auf die Situation bei den KNB reagieren könnte,da er sich ja nicht ständig in irgendwelchen Foren aufhalten wird.


Ja und hier bin ich. Der Otto Normal Verbraucher.
Und genau wie du es beschrieben hast, bin ich mit HD konfrontiert worden.
Ich hatte immer im Hinterkopf das es ein Haufen freie HD-Programme gibt (KIKA HD, 3Sat HD usw.)
Als ich dann am WE einen Senderscann machte, kam die Ernüchterung....
Eigentlich sehr schade.
Ich hoffe das es bald eine Einigung gibt...

Sven


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BeitragVerfasst: Sa 24. Nov 2012, 16:40 
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Newbee
Newbee

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Ich kann meinem Vorredner nur voll und ganz zustimmen.
Das ist Abzocke in Reinstkultur (ist meine persönliche Meinung :lol: )
Und nun noch zu Jahresende diese Preiserhöhung. Nun ist´s genug. Es gibt ja das Sonderkündigungsrecht.

Viel Spaß noch !!!


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BeitragVerfasst: So 6. Jan 2013, 03:42 
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Newbee
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Wie ist den jetzt der Stand momentan?
Kann bei mir die ÖR noch empfangen, es fehlen aber noch die Dritten in HD.
Da ich aber auch ungern zuviel Rundfunkgebühr zahle, würde ich gerne wissen, wie den der korrekte juristische Weg aussieht.
Kann ich zunächst die Gebühren um einen bestimmten Anteil kürzen (ist der schon festgelegt?) oder muss ich zuerst eine gerichtliche Entscheidung dazu haben?
Ich nehme an die Gegenpartei sind die ÖR oder gibt es auch einen gesetzlichen Grund gleich den Kabelnetzbetreiber mit zu belangen?


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BeitragVerfasst: So 6. Jan 2013, 03:56 
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Kabelspezialist
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Beiträge: 841
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Bundesland: Baden-Württemberg
Der Stand momentan meiner Ansicht nach, ist der dass beide Parteien auf eine gerichtliche Grundentscheidung warten.

Was das kürzen von Gebühren betrifft, die Rundfunkgebühr ist keine Gebühr dafür, die dir den Empfang der Öffentlich-Rechtlichen HD Sender garantiert - also wirst du bei nicht empfangen der Öffentlich-Rechtlichen HD Sender kein Anteil der Rundfunkgebühr einbehalten können, dies gilt auch bei den Gebühren die du deinem Kabelnetzbetreiber zahlst.

Juristisch wirst du also gegen keinen der beiden Parteien vorgehen können.

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BeitragVerfasst: So 6. Jan 2013, 04:21 
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Newbee
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w00pw00p hat geschrieben:
Was das kürzen von Gebühren betrifft, die Rundfunkgebühr ist keine Gebühr dafür, die dir den Empfang der Öffentlich-Rechtlichen HD Sender garantiert


Was bezahl ich den eigentlich genau mit der Rundfunkgebühr?
Ich denke das könnte spätestens dann wichtig werden, wenn doch mal SD Programme plötzlich schwarz bleiben sollten.
Und mal angenommen die HD-Sender usw. sind nur eine kostenfreie Zusatzoption der Rundfunkgebührkunden (die ich aber trotzdem mitfinanzier; oder sind die Kosten dafür in den Bilanzen der ÖR mit null bewertet?), kann mir trotzdem der Zugang dazu von dem KNB der sie nicht einspeist, bzw. der Hausverwaltung die Schüsseln nicht erlaubt, untersagt werden? Oder wäre das Schüsselverbot dann hinfällig?
Ich sehe da schon eine juristische Möglichkeit Kosten einzubehalten für Leistungen die mir nicht zugänglich gemacht werden, bzw. mir andersartig den Zugang zu verschaffen. Ist alles abhängig von der genauen Gesetzeslage.
Dass jemand der die volle Bandbreite nutzen kann und jemand der 'nur' die Grundversorgung zur Verfügung hat, den gleichen Beitrag zu zahlen haben, verstößt meiner Meinung nach gegen Grundgesetze. Wobei ich noch nicht weiss, was 'Grundversorgung' in dem Zusammenhang bedeutet. Hat da jemand juristischen Einblick?


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BeitragVerfasst: So 6. Jan 2013, 09:47 
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grisu hat geschrieben:
Dass jemand der die volle Bandbreite nutzen kann und jemand der 'nur' die Grundversorgung zur Verfügung hat, den gleichen Beitrag zu zahlen haben, verstößt meiner Meinung nach gegen Grundgesetze. Wobei ich noch nicht weiss, was 'Grundversorgung' in dem Zusammenhang bedeutet. Hat da jemand juristischen Einblick?


imho gibt es dazu schon eindeutige grundsatzurteile. so lange du irgendwas bekommst. also einen akezptablen anteil am gesamtangebot, ist alles in butter. komfortzusatzangebote gehören nicht dazu. also so lange du einen grossteil der SD angebote aus "deiner region" bekommst wirst du gerichtlich nichts bekommen. der rest ist bonus auf den niemand anspruch hat.

in die richtung gingen auch schon etliche urteile bezüglich fremdsprachiger angebote. so lange du nur ein oder zwei sender in der entsprechenden sprache auf dem kabel findest gabs keinen anspruch auf schüssel auch wenn du da dann 100 sender bekommst. hauptsache es gab irgendwas, damit ist der pflicht genüge getan.


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BeitragVerfasst: So 6. Jan 2013, 10:04 
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Zitat:
in die richtung gingen auch schon etliche urteile bezüglich fremdsprachiger angebote.


@der_ny:

Ich meine, hier vergleichst Du Äpfel mit Birnen.

grisu finanziert mit seiner GEZ ja keine fremdsprachigen Programme. Es geht darum, dass die Kabelkunden, die keine Alternative zum Empfang der ÖR haben (Schüsselverbot), das volle HD-Angebot der ÖR nicht empfangen KÖNNEN. Zur Finanzierung der HD-Sender müssen sie aber ihren Beitrag leisten.

Bin auf die Gerichtsurteile gespannt.


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BeitragVerfasst: So 6. Jan 2013, 10:12 
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Seit dem 01.01.2013 gibt es keine GEZ mehr! Seit erstem Januar ist eine Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98€ pro Monat fällig. Diese Gebühr ist von jedem Haushalt zu bezahlen, egal ob er überhaupt ein Rundfunkgerät besitzt oder nicht, d.h. wenn jemand überhaupt kein technisches Empfangsgerät zur Verfügung hat, so muss er trotzdem bezahlen!

Gruß
reilinger

Edit: siehe auch hier http://de.wikipedia.org/wiki/GEZ#.C3.84nderung_ab_2013

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BeitragVerfasst: So 6. Jan 2013, 10:23 
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reilinger hat geschrieben:
Seit dem 01.01.2013 gibt es keine GEZ mehr! Seit erstem Januar ist eine Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98€ pro Monat fällig. Diese Gebühr ist von jedem Haushalt zu bezahlen, egal ob er überhaupt ein Rundfunkgerät besitzt oder nicht, d.h. wenn jemand überhaupt kein technisches Empfangsgerät zur Verfügung hat, so muss er trotzdem bezahlen!

Gruß
reilinger


Aber niemand kann den Personen im Haushalt verbieten, sich ein Empfangsgerät zu kaufen und die Angebote der ÖR zu nutzen.


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BeitragVerfasst: So 6. Jan 2013, 10:26 
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tschippi hat geschrieben:
Aber niemand kann den Personen im Haushalt verbieten, sich ein Empfangsgerät zu kaufen und die Angebote der ÖR zu nutzen.


??? Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun ???

Es ging doch wie du selbst geschrieben hast darum:

tschippi hat geschrieben:
grisu finanziert mit seiner GEZ ja keine fremdsprachigen Programme. Es geht darum, dass die Kabelkunden, die keine Alternative zum Empfang der ÖR haben (Schüsselverbot), das volle HD-Angebot der ÖR nicht empfangen KÖNNEN. Zur Finanzierung der HD-Sender müssen sie aber ihren Beitrag leisten.


Es ist egal, ob man 0 öffentliche-rechtliche, 3 öffentlich-rechtliche oder 20 öffentlich-rechtliche Sender empfangen kann. Die Haushaltsabgabe wird immer fällig.

Gruß
reilinger

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BeitragVerfasst: So 6. Jan 2013, 10:42 
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Es geht darum, dass einem Großteil der Kabelkunden durch das "Schüsselverbot" der Zugang zum kompletten Angebot der ÖR, hier zu allen HD-Sendern, verwehrt wird, so lange die Kabelnetzbetreiber die HD-Sender nicht in ihr Netz einspeisen. Es würde anders aussehen, wenn die HD-Sender der ÖR, da keine Grundversorgung, aus der Haushaltsabgabe oder wie das Kind immer heißt herausgenommen würde. Sprich: Abgabe pro Haushalt z.B. 15 €/Monat für die Grundversorgung. Wer die HD-Option der ÖR empfangen kann und auch nutzen möchte, bezahlt zusätzlich 2,98 €/Monat (vorzugsweise über eine Verschlüsselung des HD-Angebots).


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