Zitat:
Eine Auseinandersetzung zwischen Verbraucherschützern und einem Mobilfunk-Anbieter zog sich bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Und dieser entschied in beiden vorgebrachten Fragen - nach SIM-Karten-Pfand und Gebühren für gedruckte Rechnungen - im Sinne der Verbraucher.
Bereits Anfang des Jahres hatte das Unternehmen Drillisch Telecom in der Sache eine klare Niederlage einstecken müssen. Damals kam die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum Urteil, das allerdings in der nächsten Instanz angefochten wurde. Doch auch vor dem BGH konnte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) durchsetzen.
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