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Sonderkündigungsrecht https://forum.kabel-helpdesk.de/viewtopic.php?f=19&t=5499 |
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Autor: | Sabrinalila [ So 4. Mai 2014, 18:56 ] |
Betreff des Beitrags: | Sonderkündigungsrecht |
Hallo, wer kennt sich mit Sonderkündigungsrecht bei Kabel BW aus. Nach einer Vertragsänderung Sitze ich seit 17.April ohne Telefon und Internet da. Da ich einen Homeoffice Arbeitsplatz wegen meiner kleinen Tochter habe muss ich nun schnellstmöglichst eine andere Lösung suchen. Nach unzähligen Anrufen bei der Hotline gehe ich davon aus dass Kabel BW entweder das Modem nicht freischalten kann oder nicht möchte. Habe ich unter diesen Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht und kann ich meine Telefonnummer zum neuen Anbieter mitnehmen? Sorry wegen der Rechtschreibfehler. Auch ich finde es müßig mangels Internet auf dem Handy rum zu tippen. Danke für Ratschläge *gewitter |
Autor: | toemschen [ So 6. Jul 2014, 18:32 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkündigungsrecht |
Würde mich auch interessieren! Habe seit über 2 Wochen kein Internet. Techniker meinen kabelbw sei schuld und kabelbw beschuldigt die Techniker. Nach bestimmt 10-20 Anrufe an den Kundenservice haben wir auch ca. 10-20 verschiedene Meinungen bekommen. Selbst versprechen das jemand vor Ort kommt wurde nicht eingelöst. Würde deswegen auch gerne direkt kündigen |
Autor: | Koomarl [ Sa 2. Aug 2014, 11:56 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkündigungsrecht |
Also wegen des Sonderkündigungsrecht, würde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden. Dort bekommt man rechtliche Informationen. Ein weiterer Weg ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Eine Rufnummernmitnahme ist möglich, auch wenn Du nicht sofort aus dem Vertrag gelassen wirst, ist es möglich seine Rufnummer zu portieren. Du bekommst jedoch eine neue Rufnummer zugeteilt, ob Du die nutzt oder nicht, ist egal. Wenn Du einen neuen Anbieter hast, soll dieser die Portierung beantragen, sage der Kabel BW, du willst lediglich portieren,dann geben sie die Nummer frei. Das mit der Sonderkündigung wird sicherlich länger dauern, und dazu ist es nötig einen weiteren Weg über Verbraucherzentrale oder BNetzA einzuschreiten. |
Autor: | ENTSTRUBBLER [ Sa 2. Aug 2014, 12:04 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sonderkündigungsrecht |
Eigentlich ganz einfach: Kabel BW eine Frist zur Fehlerbehebung setzen - sollte innerhalb dieser Frist keine Vertragsgemäße Leistung erbracht werden - fristlose Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. ACHTUNG: Wir geben hier keine offizielle Rechtsberatung - letztendlich kann nur eine Verbraucherzentrale genaue rechtsgültige Auskunft geben. Thomas |
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