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Zeitkritische Portierungsfrage
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Autor:  kobaje [ Di 6. Mär 2012, 21:59 ]
Betreff des Beitrags:  Zeitkritische Portierungsfrage

Hallo

Ich habe folgendes Problem/Frage:

Wir (ein Raumausstattungsbetrieb) haben derzeit das geschäftliches Telefon/Internet über die Telekom. Nun will ich zum Geschäftskundentarif CleverPro wechseln. Heute rief ich bei der Telekom an um nach dem nächstmöglichen Kündigungstermin zu fragen. Dort sagte man mir, der Vertrag würde bis zum 10.03.12. laufen und könne bis zum 09.03. per Fax gekündigt werden. Das sind nur noch 3 Tage. Ich weiß, da bin ich selbst dran schuld. Mir ist nun mal erst heute der Gedanke gekommen den Anbieter zu wechseln.
Absolute Voraussetzung für den Wechsel ist, dass ich meine bisherigen Rufnummern behalten kann, und die Telefonausfallzeit so gering wie möglich bleibt. Wir müssen zur Auftragsannahme/Beratung erreichbar bleiben!
Ich wollte schon das Kündigungsfax an die Telekom mit dem Datum 10.04. abschicken (laut Formular muss die Kündigung nicht genau zum Vertragsende ausgeführt werden), habe aber nun gelesen, dass das zu Problemen mit der Portierung führt.
Ich habe bei der Hotline von KabelBW angerufen die mir dies bestätigte, aber sonst mein anliegen nicht wirklich verstand. Ich solle ein Portierungsauftrag downloaden, ihn ausfüllen und dieser würde dann, hoffentlich rechtzeitig an die Telekom übermittelt.
Jetzt habe ich auf dem Portierungsauftrag folgendes gelesen:

"Hiermit kündige/n ich/wir den/die zur unten genannten/r Rufnummer/n gehörenden Anschluss/Anschlüsse bei _____________________________________
zum nächstmöglichen Termin. Für den Fall, dass aus technischen Gründen die tatsächliche Umschaltung erst zeitlich nach dem nächstmöglichen Kündigungstermin für das Vertragsverhältnis über meinen/unseren Anschluss erfolgt, wird das Vertragsverhältnis – abweichend von etwaig anders lautenden Vertragsverlängerungs- oder Kündigungsbedingungen – über den nächstmöglichen Beendigungstermin hinaus bis zum Zeitpunkt der Umschaltung fortgeführt."


Heißt das, dass mein Vertrag zwar zum 10.03.12 (nächstmöglicher Zeitpunkt) gekündigt wird, aber solange aktiv bleibt, bis die Portierung durchgeführt wurde? Bleibt unser Telefon solange erreichbar?
Könnte ich auch "nächstmöglichen Termin" streichen und z.B. den 10.04. drauf schreiben? Das müsste ja dann genug Zeit bis zur Portierung sein.
Wie gesagt würde ich schon gerne noch dieses Vertragsjahr Wechsel, aber nur wenn ich dann nicht ohne meine Nummern dasitze. Dies würde nicht zu unterschätzende Kosten bedeuten (Briefpapier, Werbung etc).

Vielen Dank für Eure Mühe

Gruß

Jens

Autor:  Hemapri [ Di 6. Mär 2012, 23:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Zeitkritische Portierungsfrage

Soll der Vertrag nun am 10.04. oder am 10.03. enden? Mit 10.04. würde es noch klappen, vorausgesetzt, man kündigt selbst bei der Telekom und reicht bei KBW einen Portierungsauftrag ein. Der Auftrag muss bis zum 12.03. vorliegen.

MfG

Autor:  kobaje [ Mi 7. Mär 2012, 00:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Zeitkritische Portierungsfrage

Wenn ich die Dame bei der Telekom Hotline richtig verstanden habe, kann ich wenn die Kündigung bis 9.3. eingeht zum 10.3. kündigen, was mir schon sehr seltsam vorkommt. Das wäre ja eine Kündigungsfrist von einem Tag.
Wenn das richtig ist, müsste es auch gehen am 9.3. nicht zum 10.3. sondern zum 10.4. zu kündigen?!
Ich glaube ich ruf morgen nochmal die T-Com an. Mir kommt das schleierhaft vor.

@Hemapri
Ich dachte selbst kündigen ist keine gute Idee?

@hajodele
Wenn ich bei der T-Com kündige, habe ich aber keinen Anschluss mehr um die Nummern über Sipgate zu nutzen. Das Telefon wäre bis zur KBW Schaltung und der folgenden Portierung tot...

Autor:  kobaje [ Mi 7. Mär 2012, 00:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Zeitkritische Portierungsfrage

Naja, jetzt muss ich erst mal rausfinden bis wann ich nun kündigen kann. Mir sind die hin und her Portierungen zu heiß. Wenn wir dann tagelang kein Telefon haben, hab ich ganz andere Probleme. Danke erstmal

Autor:  Hemapri [ Do 8. Mär 2012, 21:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Zeitkritische Portierungsfrage

kobaje hat geschrieben:
Ich dachte selbst kündigen ist keine gute Idee?


Solange es sich um einen noch bestehenden Anschluss handelt, kein Problem. Man darf nur keinen Portierungsauftrag stellen, wenn man den Anschluss bereits selbst gekündigt hat und dieser besteht nicht mehr. Man kann aber durchaus selbst kündigen, z.B. um die Frist einzuhalten.

MfG

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