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BeitragVerfasst: Mo 15. Aug 2011, 00:21 
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Newbee
Newbee

Registriert: Di 2. Aug 2011, 16:28
Beiträge: 4
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Hallo,

folgendes eigentlich einfache Problem: Ich ziehe in kürze innerhalb des gleichen Vorwahlgebietes um. Zeitgleich läuft mein Vertrag bei Versatel aus. Der Vertrag ist deswegen gekündigt. An der neuen Adresse habe ich einen Kabel BW Telefonanschluss beantragt. Laut Kabel BW kann die Rufnummer portiert werden obwohl er Anschluss schon gekündigt ist (mehrfache Telefonate mit gleicher Aussage. Einfacher ist es wenn Kabel BW die Kündigung mitmacht aber genrell ist das kein Problem).
Das ist auch die gesetztliche Regelung laut Bundesnetzagentur nachzulesen auf deren Seiten:

Zitat:
Damit dieser Prozess reibungslos funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

•Der Vertrag mit dem abgebenden Anbieter muss am Tag der Portierung beendet sein.
•Mit dem aufnehmenden Anbieter muss zum Tag der Portierung ein Vertrag geschlossen sein, der die Importierung der Rufnummer umfasst.
•Zur Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Erreichbarkeit muss bei Ortsnetzrufnummern der aufnehmende Anbieter den Portierungsauftrag mindestens sechs Arbeitstage vor dem Ende des Vertrages bei dem abgebenden Anbieter erteilt haben. Damit der neue Anbieter Gelegenheit hat, den alten Anbieter fristgemäß zu kontaktieren, sollte der Kunde den Portierungsauftrag einige Tage vor Ablauf der 6-Tages-Frist beim aufnehmenden Anbieter gestellt haben.
•Die Portierung ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet sind. Kunden, die den Anbieter wechseln wollen, sollten deshalb vor der Kündigung Ihres Vertrages beim alten Anbieter ggf. ihre Daten aktualisieren lassen.


Trifft bei mir alle zu bis auf den letzten Punkt: "Die Portierung ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet sind."
Das kann ja bei einem Umzug an eine neue Adresse nicht möglich sein. Das fällt jetzt auch Kabel BW auf und Sie meinen ich soll meine Daten bei Versatel ändern. Die sagen: geht nicht. Der Anschluss zieht ja nicht um. Immerhin konnte ich bei Versatel meine Rechnungsadresse ändern. Keine Ahnung ob das reichen wird.

Hat das Problem schon mal jemand gehabt? So wie es aussieht ist es in einem solch einfachen Fall nicht möglich seine Rufnummer mitzunehmen.

Im Extremfall habe ich schon an den Umweg über einen Voiip Anbieter wie sipgate.de gedacht (Portierung Versatel - sipgate - Kabel BW). Hier habe ich aber schon gelesen das Kabel BW eine Portierung von Voiip Anbietern dieser Art generell nicht mitmacht.

Hat jemand ein ähnliches Problem schon mal gelöst? Kann ja eigentltich nicht so selten sein.


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BeitragVerfasst: Mo 15. Aug 2011, 11:22 
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Unitymedia Fan
Unitymedia Fan

Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
Beiträge: 1864
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Nickel hat geschrieben:
Trifft bei mir alle zu bis auf den letzten Punkt: "Die Portierung ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet sind."
Das kann ja bei einem Umzug an eine neue Adresse nicht möglich sein. Das fällt jetzt auch Kabel BW auf und Sie meinen ich soll meine Daten bei Versatel ändern. Die sagen: geht nicht. Der Anschluss zieht ja nicht um. Immerhin konnte ich bei Versatel meine Rechnungsadresse ändern. Keine Ahnung ob das reichen wird.

Hat das Problem schon mal jemand gehabt? So wie es aussieht ist es in einem solch einfachen Fall nicht möglich seine Rufnummer mitzunehmen.


Sind die bei Kabel BW so dämlich oder warum können die darauf keine Antwort geben? Als Vertriebspartner habe ich das schon öfters mit meinen Kunden durch. Du musst einen Portierungsauftrag ausfüllen und unterschreiben und dieser muss mit der alten Anschrift versehen werden, so, wie man beim alten Anbieter angelegt ist. Zur Sicherheit soll gemäß dem Kabel BW-Vertrieb noch die aktuelle Kabel BW-Kundennummer für die neue Wohnung oben mit auf das Blatt geschrieben werden. Die kann man notfalls erfragen. Wichtig: Das ist eine andere, als die, welche man in der jetzigen Wohnung besitzt. Die Kundennummer wird aber sofort bei Auftragseingang angelegt.

MfG


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BeitragVerfasst: Di 16. Aug 2011, 11:05 
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Newbee
Newbee

Registriert: Di 2. Aug 2011, 16:28
Beiträge: 4
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Na dann werde ich das mal so machen und hier berichten wie es ausgegangen ist. Wird aber noch 1,5 Monate dauern. Deine Antwort beruhigt mich das es da in der Praxis andere Erfahrungen gibt. Danke.


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