hajodele hat geschrieben:
Ich habe also 2 Portierungsanträge von 2 Vorbesitzern auf 1 neuen Besitzer.
Ist so was eigentlich möglich/zulässig ?
Ja, habe ich schon mehrfach bei meinen Kunden so gemacht. Es wird zu jeder Nummer ein eigener Portierungsauftrag geschrieben. Derjenige, welcher seine Nummer auf eine andere Person portieren will, füllt diesen selbst aus, also nicht der Kabel BW-Kunde, der die Nummer erhält. Dessen Kundennummer sollte man formlos in den oberen Bereich schreiben. Dazu reicht man noch ein kurzes formlosen Schreiben, dass man das Einverständnis erteilt, die rechte an der Rufnummer an die Person XXX zu übertragen. Das ganze geht dann zu Kabel BW nach Pforzheim.
MfG