Also wegen des Sonderkündigungsrecht, würde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden. Dort bekommt man rechtliche Informationen. Ein weiterer Weg ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Eine Rufnummernmitnahme ist möglich, auch wenn Du nicht sofort aus dem Vertrag gelassen wirst, ist es möglich seine Rufnummer zu portieren. Du bekommst jedoch eine neue Rufnummer zugeteilt, ob Du die nutzt oder nicht, ist egal. Wenn Du einen neuen Anbieter hast, soll dieser die Portierung beantragen, sage der Kabel BW, du willst lediglich portieren,dann geben sie die Nummer frei. Das mit der Sonderkündigung wird sicherlich länger dauern, und dazu ist es nötig einen weiteren Weg über Verbraucherzentrale oder BNetzA einzuschreiten.
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