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BeitragVerfasst: Mo 4. Aug 2014, 16:31 
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Newbee
Newbee

Registriert: Mo 4. Aug 2014, 16:24
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Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich bin Mieterin und habe erst jetzt bei meiner Nebenkostenabrechnung bemerkt, dass wir die Anschlussgebühren für den Unitymedia Anschluss (3play) doppelt zahlen: einmal sind sie in den Nebenkosten enthalten (das steht aber nicht explizit im Mietvertrag, sondern geht aus der NK-Abrechnung hervor, wir haben sogar die Kundennummern von der Hausverwaltung bekommen) und auf unserer Unitymediarechnung stehen ebenfalls die Gebühren von 15,04 (netto). Jetzt habe ich mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert, um herauszufinden, was da schief gelaufen ist und sie zu überzeugen, dass unsere Kabelgebühren bereits vom Vermieter abgeführt werden, aber niemand glaubt uns (selbst nachdem ich die Nebenkostenabrechnung mitgeschickt habe inkl. der Vertragsnummern, die ich vom Verwalter bekommen habe).

Hat jemand einen Tipp, was wir noch machen können? Das darf doch nicht sein! Ich hab jetzt noch ein weiteres offizielles Schreiben von der Hausverwaltung als Beweis gefordert. Den Kundenservice vor Ort (Siegen) können wir nicht nutzen, die sagen uns immer nur, sie können uns nicht helfen und wir sollen uns an die Hotline wenden.

Danke schon mal im Voraus! Es geht mittlerweile um 17 Monate, die wir doppelt zahlen....


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BeitragVerfasst: Mo 4. Aug 2014, 16:39 
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Unitymedia Fan
Unitymedia Fan

Registriert: So 6. Mai 2012, 17:57
Beiträge: 1374
Wohnort: Netz Kerpen in Aachen
Geschlecht: männlich
Bundesland: Hessen
ksonntag hat geschrieben:
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich bin Mieterin und habe erst jetzt bei meiner Nebenkostenabrechnung bemerkt, dass wir die Anschlussgebühren für den Unitymedia Anschluss (3play) doppelt zahlen: einmal sind sie in den Nebenkosten enthalten (das steht aber nicht explizit im Mietvertrag, sondern geht aus der NK-Abrechnung hervor, wir haben sogar die Kundennummern von der Hausverwaltung bekommen) und auf unserer Unitymediarechnung stehen ebenfalls die Gebühren von 15,04 (netto). Jetzt habe ich mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert, um herauszufinden, was da schief gelaufen ist und sie zu überzeugen, dass unsere Kabelgebühren bereits vom Vermieter abgeführt werden, aber niemand glaubt uns (selbst nachdem ich die Nebenkostenabrechnung mitgeschickt habe inkl. der Vertragsnummern, die ich vom Verwalter bekommen habe).

Hat jemand einen Tipp, was wir noch machen können? Das darf doch nicht sein! Ich hab jetzt noch ein weiteres offizielles Schreiben von der Hausverwaltung als Beweis gefordert. Den Kundenservice vor Ort (Siegen) können wir nicht nutzen, die sagen uns immer nur, sie können uns nicht helfen und wir sollen uns an die Hotline wenden.

Danke schon mal im Voraus! Es geht mittlerweile um 17 Monate, die wir doppelt zahlen....


Wieviel zahlt Ihr denn über die NK?

_________________
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BeitragVerfasst: Mo 4. Aug 2014, 17:43 
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Newbee
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Registriert: Mo 4. Aug 2014, 16:24
Beiträge: 2
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Bundesland: Hessen
196,56€ pro Jahr. Sind wohl 3 Einheiten im Haus und insgesamt sind 644€ Kabelgebühren fürs ganze Haus angegeben (laut NK-Abrechnung, Einzelbelege haben wir noch nicht, sind aber auch angefordert).


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BeitragVerfasst: So 14. Sep 2014, 12:58 
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Unitymedia Fan
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Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
Beiträge: 1864
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ksonntag hat geschrieben:
Danke schon mal im Voraus! Es geht mittlerweile um 17 Monate, die wir doppelt zahlen....


Und warum habt ihr das gemacht. Hier liegt keine Schuld von UM vor. Ich habe es schon öfters erlebt, dass Vermieter einen Sammelanschluss für weniger Wohnungen abschließen, als vorhanden, aber über die Nebenkosten von allen eine Gebühr einfordern. In solch einem Fall habt ihr keine Chance, es sei denn, der Sammelanschluss wird auf die korrekte Anzahl umgestellt. Ist der Sammelanschluss korrekt, dann könnt ihr sofort kündigen. Der Anschluss besteht weiter, da ja über den Sammelanschluss abgedeckt. Ein zusätzlicher Einzelanschluss ist immer möglich. Das wird auch nicht überprüft. Ob ihr über die Nebenkosten zahlt ist auch vollkommen egal. Wenn ihr einen Einzelanschluss beauftragt habt, dann ist dieser auch rechtskräftig bis zur Kündigung. Bei bestehendem Sammelanschluss über die korrekte Anzahl der Wohneinheiten im Objekt besteht aber ein Sonderkündigungsrecht bei einem vestehenden Einzelanschluss. Das ihr bis dahin doppelt gezahlt habt, ist allerdings euer Problem.
Ganz nebenbei, in Siegen gibt es keinen Kundenservice. Falls ihr einen UM-Shop meint, das sind nur Vertriebspartner, die können wirklich nichts machen. Zuständig ist für den Kunden die Hotline. In eurem Fall alsoeinfach eine schriftliche Kündigung schreiben und als Grund angeben, dass für das Objekt bereits ein gültiger Sammelanschluss besteht. Die Kundennummer desjenigen, der diesen zahlt, ist auf jeden Fall von Vorteil. Die Nebenkostenabrechnung ist unrelevant und interessiert niemanden.

MfG


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