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 Betreff des Beitrags: Sonderkündigung Kabelanschluss
BeitragVerfasst: Mo 12. Nov 2012, 13:36 
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Newbee
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Registriert: Mo 12. Nov 2012, 13:21
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Hallo zusammen,

ich habe von KabelBW einen Brief bekommen, dass zum 1. Dezember der Preis des Kabelanschlusses erhöht werden soll. Dadurch habe ich auch ein Sonderkündigungsrecht. Momentan habe ich das CleverFlat Entertainment Paket gebucht. Laut Hotline stellen die mich bei einer Kündigung auf Unbundled um. Die Frage ist jetzt, dürfen die das einfach so? In den AGBs habe ich dazu nichts gefunden und in den Tarifdetails steht eigentlich, dass ein Kabelanschluss erforderlich ist.
Ich habe gehofft so schneller aus dem Internetvertrag rauszukommen, seit diesem Routerzwang kann man ja nicht mehr von einem Internetanschluss sprechen.
Wenn ich dann tatsächlich den Vertrag kündige, bin ich dann irgendwie gesperrt? Den Kabelanschluss selber will ich natürlich wieder haben, nur halt ohne die ganzen Zusatzpakete (Kabel Digital Home ist auch nicht wirklich der Hit).

mfg


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 Betreff des Beitrags: Re: Sonderkündigung Kabelanschluss
BeitragVerfasst: Di 13. Nov 2012, 11:27 
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Einsteiger/in
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Registriert: Di 29. Nov 2011, 21:24
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Hallo,

dazu hätte ich einige Fragen:

Betrifft die Preiserhöhung beim Kabelanschluss alle KBW-Kunden?
(Ich habe bisher keinen Brief erhalten. Oder geht der an den Vermieter?)

Was ist mit "Routerzwang" gemeint und warum kann man dann nicht mehr von einem Internetanschluss sprechen?

Was bedeutet "unbundled"?
(Ich meine nicht das Wort als solches sondern die Bedeutung in Bezug auf den Kabelanschluss).

Die Fragen sind nicht provokativ sondern ganz ernst gemeint und ich würde mich freuen, wenn sich jemand die Mühe machen würde, sie zu beantworten.

Viele Grüße
alf


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 Betreff des Beitrags: Re: Sonderkündigung Kabelanschluss
BeitragVerfasst: Di 13. Nov 2012, 11:40 
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Kabelfreak
Kabelfreak

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alfonso hat geschrieben:
Betrifft die Preiserhöhung beim Kabelanschluss alle KBW-Kunden?
(Ich habe bisher keinen Brief erhalten. Oder geht der an den Vermieter?)

Nein, nur Einzelnutzerverträge sind betroffen. Wer über die Mietkosten zahlt, nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Sonderkündigung Kabelanschluss
BeitragVerfasst: Di 13. Nov 2012, 11:45 
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Kabelspezialist
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Registriert: Mi 7. Nov 2012, 10:14
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@manu:
Du kannst mit der Sonderkündung alles kündigen.
Die Möglichkeit, den Internetanschluß zu behalten, wird nur ausnahmsweise für diese Aktion gewährt. Das habe ich gemacht.
Wie das mit dem Entertainmentpaket aussieht, weiß ich nicht.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, willst du den Kabelanschluß kündigen und gleich wieder anmelden. Ob das geht?
Ich bin auf Sat gegangen.

@alfonso:
Wenn die Kabelkosten in den Nebenkosten enthalten ist, betrifft es dich nicht.
Wenn du schon 17,90 direkt an Kabelbw bezahlst, betrifft es dich nicht.
Wenn du jährlich bezahlst und der nächste Termin im Frühjahr ist, kommt es noch.


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 Betreff des Beitrags: Re: Sonderkündigung Kabelanschluss
BeitragVerfasst: Di 13. Nov 2012, 12:20 
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Newbee
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alfonso hat geschrieben:
Was ist mit "Routerzwang" gemeint und warum kann man dann nicht mehr von einem Internetanschluss sprechen?

Vor meinem Umzug hatte ich ein Motorola-Modem, danach eine Cisco-Box die allerdings einen Router beinhaltet. Leider kann man diese Box nicht als Modem betreiben und bekommt daher auf seinem eigenen Router keine öffentliche IP zugeteilt sondern eine aus dem internen Netzwerk der Cisco-Box. Für den normalen Anwender ist das jetzt kein großes Problem und für KabelBW ist das sicherlich auch von Vorteil weil dann weniger PCs direkt am Internet hängen. Allerdings machen so sachen wie IPSec (VPN) hinter NAT nicht wirklich spaß. Mal ganz davon abgesehen dass die Firewall von so einer popeligen Cisco SoHo Box nicht an pf von OpenBSD rankommt.

alfonso hat geschrieben:
Was bedeutet "unbundled"?

Wenn man bei KabelBW einen Internetanschluss hat ohne dass man dafür einen Kabelanschluss benötigt (Physikalisch muss der Anschluss natürlich da sein). Ist inzwischen der Standard für Pakete ohne TV Paket, früher gab es das gar nicht und dazwischen mal als Option.

@HausHelene
Vielen Dank für die Info. Ich werd das dann einfach mal so in die Kündigung mit reinschreiben. Das Entertainment-Paket (also die PayTV-Komponente) fällt auf jeden Fall weg, da dafür ein Kabeanschluss notwendig ist.
Schüssel ist bei mir leider nicht installiert, von daher führt kein Weg am Kabelanschluss vorbei. Allerdings bin ich froh dass ich jetzt etwas früher aus dem Vertrag rauskomme (sonst hätte ich halt bis April für eine ordentliche Kündigung warten müssen).

mfg


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 Betreff des Beitrags: Re: Sonderkündigung Kabelanschluss
BeitragVerfasst: Di 13. Nov 2012, 13:14 
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Kabelspezialist
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Registriert: Mi 7. Nov 2012, 10:14
Beiträge: 979
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alfonso hat geschrieben:
Was ist mit "Routerzwang" gemeint und warum kann man dann nicht mehr von einem Internetanschluss sprechen?

Einige DSL-Anbieter können nur mit dem Router von ihnen betrieben werden. Fremde Router funktionieren einfach nicht.
Kabelbw ist seit der Einführung der Gateways im Frühsommer darauf aufgesprungen. Bis zu diesem Zeitpunkt erhielt man nur ein Modem und konnte daran einen beliebigen Kabelfähigen Router anschließen, der dann auch die öffentliche IP erhielt. Seit der Einführung der Gateways erhalten diese die öffentliche IP. Damit können Router hinter den Gateways nur eingeschränkt genutzt werden (siehe oben).

alfonso hat geschrieben:
Was bedeutet "unbundled"?
(Ich meine nicht das Wort als solches sondern die Bedeutung in Bezug auf den Kabelanschluss).


Man findet das Wort auch nirgends auf der Website. Selbst die Bedeutung ist in den Tiefen des Bestellvorgangs verborgen:
Während des Bestellvorgangs wird man irgendwann gefragt, Ob man Kabelanschluss hat, will, oder via SAT schaut.
Wenn man hier SAT anklickt, wird keine Grundgebühr fürs Kabel-TV fällig.
Thats all.


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 Betreff des Beitrags: Re: Sonderkündigung Kabelanschluss
BeitragVerfasst: Di 13. Nov 2012, 14:59 
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Einsteiger/in
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Hallo,

vielen Dank für die Erläuterungen!

Viele Grüße
alf


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 Betreff des Beitrags: Re: Sonderkündigung Kabelanschluss
BeitragVerfasst: Sa 17. Nov 2012, 13:14 
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Kabelspezialist
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manu hat geschrieben:
Hallo zusammen,

ich habe von KabelBW einen Brief bekommen, dass zum 1. Dezember der Preis des Kabelanschlusses erhöht werden soll. Dadurch habe ich auch ein Sonderkündigungsrecht. Momentan habe ich das CleverFlat Entertainment Paket gebucht. Laut Hotline stellen die mich bei einer Kündigung auf Unbundled um. Die Frage ist jetzt, dürfen die das einfach so? In den AGBs habe ich dazu nichts gefunden und in den Tarifdetails steht eigentlich, dass ein Kabelanschluss erforderlich ist.
Ich habe gehofft so schneller aus dem Internetvertrag rauszukommen, seit diesem Routerzwang kann man ja nicht mehr von einem Internetanschluss sprechen.
Wenn ich dann tatsächlich den Vertrag kündige, bin ich dann irgendwie gesperrt? Den Kabelanschluss selber will ich natürlich wieder haben, nur halt ohne die ganzen Zusatzpakete (Kabel Digital Home ist auch nicht wirklich der Hit).

mfg
... grundsätzlich besteht bei einer Preiserhöhung kein Sonderkündigungsrecht, außer Kabel BW hat dir ausdrücklich ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt oder der Preis seit der letzten Erhöhung um insg. mehr als 5% pro Jahr erhöht wurde.
Wenn kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde, kannst du der Preiserhöhung widersprechen. Im Allgemeinen kommt das einer Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit, sprich einer ordentlichen Kündigung, gleich.
Da der Preis nur für den Kabelanschluss erhöht, bleiben andere Dienste wie Internet- und Telefonie unberührt.

Und was meinst du mit Routerzwang ?
Um Internet und Telefonie via TV-Kabel nutzen zu können, wird ein vom jeweiligen Kabelanbieter provisioniertes Modem benötigt. Welchen Router man dahinter anschliesst ist einzig und allein Sache des Kunden.

Davon mal abgesehen: außerordentlich kündigen kannst du Verträge immer. Ob eine solche Kündigung aber auch vom Vertragspartner akzeptiert wird, steht dabei natürlich auf einem ganz anderen Blatt ...

_________________
Kanalbelegung digitales Kabelfernsehen (Unitymedia) Bonn


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 Betreff des Beitrags: Re: Sonderkündigung Kabelanschluss
BeitragVerfasst: Sa 17. Nov 2012, 20:13 
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mischobo hat geschrieben:
Und was meinst du mit Routerzwang ?
Um Internet und Telefonie via TV-Kabel nutzen zu können, wird ein vom jeweiligen Kabelanbieter provisioniertes Modem benötigt. Welchen Router man dahinter anschliesst ist einzig und allein Sache des Kunden.


leider gibt es bei kabelbw keine reinen modems mehr. es gibt nur noch das cisco gateway und die 2 fritzboxen. und bei neuen kunden gibt es ipv4 nur noch per nat und damit nicht mehr für vpn nutzbar.


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