manu hat geschrieben:
Hallo zusammen,
ich habe von KabelBW einen Brief bekommen, dass zum 1. Dezember der Preis des Kabelanschlusses erhöht werden soll. Dadurch habe ich auch ein Sonderkündigungsrecht. Momentan habe ich das CleverFlat Entertainment Paket gebucht. Laut Hotline stellen die mich bei einer Kündigung auf Unbundled um. Die Frage ist jetzt, dürfen die das einfach so? In den AGBs habe ich dazu nichts gefunden und in den Tarifdetails steht eigentlich, dass ein Kabelanschluss erforderlich ist.
Ich habe gehofft so schneller aus dem Internetvertrag rauszukommen, seit diesem Routerzwang kann man ja nicht mehr von einem Internetanschluss sprechen.
Wenn ich dann tatsächlich den Vertrag kündige, bin ich dann irgendwie gesperrt? Den Kabelanschluss selber will ich natürlich wieder haben, nur halt ohne die ganzen Zusatzpakete (Kabel Digital Home ist auch nicht wirklich der Hit).
mfg
... grundsätzlich besteht bei einer Preiserhöhung kein Sonderkündigungsrecht, außer Kabel BW hat dir ausdrücklich ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt oder der Preis seit der letzten Erhöhung um insg. mehr als 5% pro Jahr erhöht wurde.
Wenn kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde, kannst du der Preiserhöhung widersprechen. Im Allgemeinen kommt das einer Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit, sprich einer ordentlichen Kündigung, gleich.
Da der Preis nur für den Kabelanschluss erhöht, bleiben andere Dienste wie Internet- und Telefonie unberührt.
Und was meinst du mit Routerzwang ?
Um Internet und Telefonie via TV-Kabel nutzen zu können, wird ein vom jeweiligen Kabelanbieter provisioniertes Modem benötigt. Welchen Router man dahinter anschliesst ist einzig und allein Sache des Kunden.
Davon mal abgesehen: außerordentlich kündigen kannst du Verträge immer. Ob eine solche Kündigung aber auch vom Vertragspartner akzeptiert wird, steht dabei natürlich auf einem ganz anderen Blatt ...